Wer/was ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (der Pflegeversicherung) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße (§15) der Hilfe bedürfen.
§ 14 Abs. 1 SGB XI
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